Rechtsfragen im Zusammenhang mit Geruchsimmissionen aus Abwasserkanälen.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0342-5592
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ZLB: 4-Zs 242
BBR: Z 477
IRB: Z 1142
BBR: Z 477
IRB: Z 1142
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Abstract
Die rechtliche Behandlung von Geruchsbelästigungen durch Abwässerkanäle ist schwer. Die Problematik der Rechtsbehandlung und der Rechtssicherheit bei verbindlichen Entscheidungen im Hinblick auf Geruchsimmissionen, deren Bestimmung und Grenzwertberechnung besteht Nachholbedarf, da einer exakten Bestimmung z.Z. noch technische Grenzen gesetzt sind. Die Weiterentwicklung von technisch-wissenschaftlichen Messmethoden wird hier Abhilfe schaffen. Damit können verbindliche Richtlinien aufgestellt werden und eine bessere Gerechtigkeit in den Verwaltungsvorschriften schaffen. Es werden die wesentlichen Probleme und Lösungsansätze von GIRL (Geruchsimisssionsrichtlinie) beschrieben und sie mit geltenden Rechtsvorschriften im Wasserrecht (Wasserhaushaltsgesetz) , baurechtlichen Regelungen, der TA Luft und dem Immissionsschutzrecht verglichen. Darüber hinaus beschäftigt sich der Autor mit der Möglichkeit, einen "unbestimmten Rechtsbegriff" besser zu fassen. difu
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Verwaltungsrundschau
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Nr. 3
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S. 82-86