Innen offen. Die Werkbundsiedlung in NRW.
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1985
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ZZ
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IRB: Z 1037
SEBI: Zs 5559-4
BBR: Z 41
SEBI: Zs 5559-4
BBR: Z 41
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Zusammenfassung
Durch die Reihung der Privaten Grundstücke und Häuser in einer Wohnsiedlung besteht die Möglichkeit, den Straßenraum als von Mauern begrenzten Innenraum zu gestalten und somit der Siedlung und im größeren Maßstab auch der Stadt insgesamt ein Gesicht zu geben. Der Verfasser fordert die Aufhebung der monorationalen Straßenplanung im Sinne einer Kraftfahrzeugsverkehrsplanung. Der Straßenraum als öffentlicher Raum, Zonen der Halböffentlichkeit/Halbprivatheit beispielsweise in Form von den Vorderhäuser vorgelagerten Bodengängen soll entwickelt werden und räumliches Erleben wie gesellschaftliche Prozesse fördern. Hier sind strenge Gestaltungsbeschränkungen erforderlich, wohingegen aus der Rückseite der Häuser alle Möglichkeiten der individuellen Gestaltung offen bleiben sollen. (Mo)
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Werk und Zeit (1985), Nr.2/3, S.25, Abb.