Ermessen in § 35 II BauGB - Hat das Gesetz doch recht?
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IRB: Z 1649
SEBI: Zs 3293-4
SEBI: Zs 3293-4
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Zusammenfassung
Die planungsrechtliche Zulässigkeit baulicher Vorhaben wirft nach altem wie neuem Recht (Bundesbaugesetz-BBauG-/Baugesetzbuch-BauGB-) zahlreiche Schwierigkeiten bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe auf, die den Befund Zeidlers bestätigen: "Die Bestimmung über den Gehalt der Rechtsordnung wird nicht durch den Erlaß der Normen getroffen, sondern erst bei ihrer Auslegung." Die Rechtsprechung, der ganz überwiegend die letztverantwortliche Auslegung zukommt, muß sich der Problematik der Auslegungsmethoden und vor allem der funktionalen oder kompetenziellen Grenzen der Auslegung bewußt sein. Der vorliegende Beitrag macht ein Beispiel richterlicher Auslegung des Gesetzeswortlauts gegen dessen Wortsinn deutlich und versucht die Frage zu beantworten, wer denn nun recht habe - Gesetz, Gesetzgeber oder Richter. (-z-)
Beschreibung
Schlagwörter
Außenbereich, Planungsrecht, Auslegung, Rechtsprechung, Baugesetzbuch, Paragraph 35, Bauvorhaben, Zulässigkeit, Rechtsbegriff, Ermessen, Recht, Bundesbaugesetz
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Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 7(1988), Nr.4, S.320-322, Lit.
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Außenbereich, Planungsrecht, Auslegung, Rechtsprechung, Baugesetzbuch, Paragraph 35, Bauvorhaben, Zulässigkeit, Rechtsbegriff, Ermessen, Recht, Bundesbaugesetz