Die Mitwirkungsmöglichkeiten des Parlaments bei Planungsentscheidungen.

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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4

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Zusammenfassung

Planung ist als notwendiges staatliches Lenkungsmittel anerkannt. Politische Planung als mittel- und langfristige Rahmenplanung, welche sich im Vorfeld der Gesetzgebung vollzieht und die sektoralen Fachplanungen zu einer Gesamtplanung abstimmt. "Plan-Gewaltenteilung" als Problem der Kompetenzzuordnung zwischen Legislative und Exekutive. Vom Grundgesetz ist Gewaltenteilung als Gewaltenbalance intendiert. Staatsleitung erfolgt als Ausuebung der Staatsgewalt. Eine staerkere Beteiligung des Parlaments an der Planung ist erforderlich, und zwar eine Mitbeteiligung des Parlaments schon im Planungsprozess. Praktische Voraussetzungen einer Aufwertung des Parlaments: entweder Steigerung der Arbeitsfaehigkeit oder Entlastung von ueberfluessigen Aufgaben. bm

Beschreibung

Schlagwörter

Staat/Verwaltung, Bund, Parlament, Zuständigkeit, Gewaltenteilung, Gesetzgebung, Planung, Mitwirkung

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Bayerische Verwaltungsblätter, München 110(1979)Nr.14, S.421-428, Lit.

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Staat/Verwaltung, Bund, Parlament, Zuständigkeit, Gewaltenteilung, Gesetzgebung, Planung, Mitwirkung

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