Die bauplanungsrechtlichen Fehlerfolgenregelungen. System, Bedeutung und verfassungsrechtliche Probleme.

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SEBI: 87/2296

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Die Pargr.Pargr. 155 a-c Bundesbaugesetz (BBauG) setzen eine Tendenzwende fort, die, nach einer Phase des sich ausdehnenden Rechtsschutzes im Bauplanungsrecht, auf die Reduzierung insbesondere des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes abzielt. Ziel der Arbeit ist es, einen Beitrag zur rechtssystematischen Erfassung der Fehlerfolgenregelungen der Pargr.Pargr. 155 a, b BBauG zu leisten, den Bedeutungsgehalt der Vorschriften zu erhellen und hierdurch bedingte verfassungsrechtliche Gesichtspunkte auf dem Gebiet der Fehlerfolgen und der Rechtsschutzproblematik abzuhandeln. Der Autor kommt dabei zu dem Ergebnis, daß die Pargr.Pargr. 155 a, b BBauG einen gezielten Eingriff in den repressiven Rechtsschutz darstellen, so daß sie im Hinblick auf Art. 19 IV GG, aber auch Art. 14 GG, äußerst problematisch, aber nicht verfassungswidrig sind. Demnach hält er die baurechtlichen Sanktionsverzichtsvorschriften für richtungsweisend, wenn es darum geht, den ausufernden Rechtsschutz auf ein angemessenes Maß zu reduzieren. kp/difu

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Bundesbaugesetz, Fehler, Rechtsschutz, Rechtsprechung, Bauleitplanung, Verfassungsrecht, Städtebaurecht, Recht, Planungsrecht

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Osnabrück: (1985), VI, 266 S., Lit.(jur.Diss.; Osnabrück 1985)

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Bundesbaugesetz, Fehler, Rechtsschutz, Rechtsprechung, Bauleitplanung, Verfassungsrecht, Städtebaurecht, Recht, Planungsrecht

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