Informationszugang für bayerische Gemeinderatsmitglieder.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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München
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0522-5337
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ZLB: R 620 ZB 7013
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RE
relationships.isAuthorOf
Abstract
Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte sind Instrumente einer aktiven Gestaltung der Gemeinderatsöffentlichkeit. Sie durchbrechen die passive Routine der Sitzungsvorbereitung durch den ersten Bürgermeister. In Bayern werden sie traditionell dem Gremium, nicht seinen Mitgliedern zugeordnet. Eine jüngere Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat die Existenz von individuellen Informationszugangsrechten außerhalb der Gemeindeordnung nicht mehr ausgeschlossen. Der Beitrag beleuchtet, welche Rahmenbedingungen zu beachten sind, wenn solche Berechtigungen im bayerischen Kommunalrecht etabliert werden sollen.
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Bayerische Verwaltungsblätter
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Nr. 16
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S. 541-549