Privilegierte Fachplanungen als Ziele der Raumordnung und Landesplanung und ihre Umsetzung in die Bauleitplanung nach § 1 Abs. 4 BBauG.

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IRB: Z 1014
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121

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Zusammenfassung

Das Zusammenwirken privilegierter Fachplanungen mit der gemeindlichen Bauleitplanung hat sich in der Praxis häufig als unbefriedigend erwiesen. Der Autor untersucht die vorhandenen Möglichkeiten einer Koordination zwischen privilegierter Fachplanung und Bauleitplanung auf der Grundlage der aus § 1 Abs. 4 BBauG resultierenden Anpassungspflicht der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung. Er definiert "fachplanungsbezogene Ziele", indem er sich mit dem Zielcharakter von Raumordnungsgrundsätzen, von tatsächlichen Gegebenheiten, von Fachplanungen, die unter Beteiligung der Landesplanung aufgestellt werden sowie von nachrichtlich übernommenen Fachplanungen auseinandersetzt. bm

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Recht, Raumordnung, Landesplanung, Bundesbaugesetz, Paragraph 1, Fachplanung, Ziel, Umsetzung, Bauleitplanung

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Deutsches Verwaltungsblatt 95(1980)Nr.7, S.275-283, Lit.

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Recht, Raumordnung, Landesplanung, Bundesbaugesetz, Paragraph 1, Fachplanung, Ziel, Umsetzung, Bauleitplanung

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