Flächenrecycling. Umsetzungsmöglichkeiten nach Bauplanungsrecht, besonderem Städtebaurecht und Verwaltungsverfahrensrecht -Konversionsvertrag-.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: 99/153-4
BBR: C 26 053
DST: R 60/394
BBR: C 26 053
DST: R 60/394
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Abstract
In den neunziger Jahren ist der Schutz des Bodens zu einem Schwerpunkt der Umweltpolitik geworden. Auch wird dem Bodenschutz - über die frühe Thematisierung in der Raum- und Landesplanung hinaus - allgemeine rechtliche Aufmerksamkeit zuteil. Im Gesamtbereich des Bodenschutzes gewinnt die Wiedernutzung des Bodens ehemaliger gewerblicher oder industrieller Flächen zunehmend an Brisanz. Mit dem Begriff "Brachflächenrecycling" bzw. "Flächenrecycling" versteht man die Wiedereingliederung von ehemals industriell oder gewerblich genutzten Brachflächen im Wege einer Wiederaufbereitung und erneuten Nutzung. Die Vorteile dieses Brachflächenrecyclings liegen offen: Durch Revitalisierung innerstädtischer Brachen können die negativen Folgen der Außenbereichsentwicklung eingedämmt und bereits vorhandene Standortvorteile - wie die vorhandene Infrastruktur - genutzt werden. Für die Ziele des Flächenrecycling bedeutsam ist primär die Forderung nach einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden, durch das in der Arbeit vorgestellte Konzept der Innenentwicklung. Die einzelnen Kapitel der Schrift behandeln sowohl das Städtebaurecht, das Flächenrecycling durch öffentlich rechtliche Konversionsverträge und die entsprechenden Rechtsfragen, die das oben beschriebene Konzept tangieren. sg/difu
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XXIII, 90 S.
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Bochumer Forschungsberichte zum Berg- und Energierecht; 18