Brachflächen in der Weinbergsflurbereinigung.

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SEBI: 88/2326

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Bei Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz hat die Beachtung der ökologischen Verhältnisse im Verfahrensgebiet einen stetig steigenden Stellenwert erhalten. Bei der Beurteilung von Brachflächen verlangen die Winzer und auch die Landschaftspfleger, daß jeweils ihre Bewertungskriterien beachtet werden. Auch weinwirtschaftliche Bestimmungen wirken sich auf die Neugestaltung und Erschließung des Rebengeländes aus, so daß an die Durchführung von Weinbergsflurbereinigungen besonders hohe Ansprüche zu stellen sind. Die Landwirtschaftskammer versteht sich in Bodenordnungsverfahren, in denen sie als landwirtschaftliche Berufsvertretung auftritt, aber auch in den übrigen Bereichen, in denen die begründeten Belange von Ökonomie und Ökologie aufeinanderstoßen, als Vermittler zwischen oftmals auseinanderdriftenden Auffassungen. In dieser Broschüre werden die aktualisierten Referate, die anläßlich einer Fachtagung der Landwirtschaftskammer von Rheinland-Pfalz zu dieser Problematik gehalten wurden, veröffentlicht. geh/difu

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Weinbau, Flurbereinigung, Brachfläche, Landschaftsbewertung, Landespflege, Landschaft, Raumordnung, Landwirtschaft

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Bad Kreuznach: (1987), 68 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.

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Weinbau, Flurbereinigung, Brachfläche, Landschaftsbewertung, Landespflege, Landschaft, Raumordnung, Landwirtschaft

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Schriftenreihe der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz; 30