Zur Verbindlichkeit der Ausschreibungsbedingungen im Bauwesen bei den Vergabeverfahren in den Ländern Bundesrepublik Deutschland, Schweiz und Österreich.
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1982
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SEBI: 82/5589
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Zusammenfassung
Gegenstand der Untersuchung ist die Benachteiligung der Bewerber (für die Ausführung von Bauleistungen in Frage kommende Unternehmer) im Vergabeverfahren durch den Bauherrn. In der vergleichenden Arbeit werden nur die zivilrechtlichen Ansprüche der Unternehmer aufgrund von Verstößen der Bauherrn gegen die Ausschreibungsbedingungen behandelt; Ansprüche aus Öffentlichrechtlichen Normen sowie Ansprüche der Bauherrn aufgrund schädigender Verhaltensweisen der Unternehmer bleiben unberücksichtigt. Die besprochenen Vergabenormen enthalten in ihrem ersten Teil gleichermaßen zahlreiche Vorschriften über die Auswahl der Vergabeverfahren, die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und die Veröffentlichung der Ausschreibungserklärungen. Zweck der Normen ist es, eine ausreichende Bekanntgabe sicherzustellen, einheitliche Teilnahmekriterien festzulegen und diskriminierende Verhaltensweisen der Ausschreibenden auszuschließen. Die Verletzung dieser Pflichten kann eine vorvertragliche Vertrauenshaftung des Ausschreibenden begründen. chb/difu
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Freiburg:(1982), IV, 339 S., Lit.(jur.Diss.; Freiburg 1982)