Immissionsschutz bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen. Grundpflichten des Betreibers - Anforderungen an Standort, Errichtung, Betrieb und Überwachung. 2. neubearb. und erw. Aufl.

Pütz, Manfred/Buchholz, Karl-Heinz
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1991

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SEBI: 91/2960

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Auch wenn die behandelten gewerblichen und industriellen Anlagen weder einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung noch einer Anzeige im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vor Errichtung und Betrieb bedürfen und daher das Erfordernis einer vorausgehenden umfassenden Unbedenklichkeitsprüfung (Genehmigungsverfahren) wie bei genehmigungsbedürftigen Anlagen entfällt, so kann von derartigen Anlagen durchaus schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen.Für die Errichtung und den Betrieb nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen enthält Pargr. 22BImSchG u. a.Vorschriften, die eine Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen oder jedenfalls eine Beschränkung auf ein vertretbares Maß zum Ziele haben.Dem Anlagenbetreiber wird zur Pflicht gemacht, die Emissionen so weit wie möglich gering zu halten.Der parallel zur technischen Entwicklung laufenden Zunahme der Emissionen hat er dadurch zu begegnen, daß er moderne, in der Praxis bewährte Verfahren und Einrichtungen zu ihrer Begrenzung nutzt.In dem Buch werden die Grundpflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen erläutert, aber auch das Konkurrenzverhältnis des Pargr. 22 BImSchG zu anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder herausgestellt.Dabei wird auf die ggfs. notwendige baurechtliche Genehmigung einer Anlage eingegangen. difu

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Berlin: E.Schmidt (1991), 136 S., Abb.; Tab.; Lit.; Reg.

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