Gestörter Fensehempfang - Beeinträchtigung des Nachbarn durch Hochhaus.

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IRB: Z 954

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Abstract

Der Autor setzt sich mit einem Urteil des BGH vom 21.10.1983 auseinander, das festgestellt hat, dass der Eigentümer eines beeinträchtigten Grundstücks nicht beanspruchen kann, auf Kosten des Hochhauseigentümers Anschluss an die Sammelantenne des Hochhauses zu erhalten, wenn ein Hochhaus Funkwellen so abschattet, dass auf dem Nachbargrundstück ein Empfang nicht mehr möglich ist. Dieser Eigentümer hat auch keinen Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Ausgleichs. Die erforderliche Rücksichtnahme kann es aber gebieten lassen, dass der Erbauer eines Hochhauses in Einschränkung seiner Eigentumsrechte dem Nachbarn die Errichtung einer eigenen Antenne auf dem Hochhaus gestattet. rh

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Baurecht, Recht, Wohnung, Nachbarrecht, Nachbarschaft, Hochhaus, Antennenanlage, Rechtsprechung, Nachbargrundstück, Fernsehempfang, BGH-Urteil

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Hamburger Grundeigentum, Hamburg 94(1984)Nr.3, S.93-94, Lit.

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Baurecht, Recht, Wohnung, Nachbarrecht, Nachbarschaft, Hochhaus, Antennenanlage, Rechtsprechung, Nachbargrundstück, Fernsehempfang, BGH-Urteil

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