Selbstbestimmung und Selbsttötung. Verfassungsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Selbsttötungen.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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ZLB: 93/307
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Zusammenfassung
1986 haben sich in der Bundesrepublik 11.599 Menschen selbst getötet. Damit ist die Selbsttötung eine weit häufigere Todesursache als die vorsätzliche Fremdtötung (1986 nur 893 Fälle). Die grundrechtlichen Überlegungen, die dadurch ausgelöst werden, daß ein Mensch eigenhändig seinem Leben ein Ende setzt, behandelt diese Arbeit, wobei im Mittelpunkt der Analyse solche Fallkonstellationen stehen, die keine Betroffenheit von Dritten aufweisen. Nach der Klärung der Begriffe, die dieses Phänomen beschreiben (Selbstmord, Suizid, Freitod und Selbsttötung) und der Entscheidung des Autors für die Verwendung des Begriffs Selbsttötung soll mit Hilfe des Verfassungsrechts eine gedanklich nachvollziehbare Annäherung an das Problem versucht werden. Dabei geht es um die Anwendbarkeit der Idee der autonomen Selbstbestimmungsfähigkeit mit den Fragen nach Lebenserhaltungspflicht, -verzicht, -schutz sowie den Problemkreisen Euthanasie und Sterbehilfe im Zusammenhang mit der Menschenwürde. Im Mittelpunkt steht die Interpretation von Art. 2 Abs. 2 GG. rebo/difu
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XXXIX, 199 S.
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Annales Universitatis Saraviensis; 126