Nicht am Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz rütteln. Prinzip der Freiwilligkeit fördern - Schwache schützen.
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ZZ
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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
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Zusammenfassung
Seit geraumer Zeit wird zunehmend an dem besonderen Status der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen Kritik geübt und deren Vorteile durch die Gemeinnützigkeit in Zweifel gezogen. Wer jedoch den Bestand gemeinnütziger Wohnungsunternehmen für die Versorgung bestimmter Bevölkerungsgruppen abschaffen will, setzt diese dem freien Wohnungsmarkt aus, auf dem diese keine Wohnung finden können. Da nicht die Gewinnmaximierung sondern das Kostendeckungsprinzip die Grundlage der Tätigkeit der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen ist, sehen diese auch keinen Anlass diesen Status zu ändern. Besonders in Zeiten fortschreitender Liberalisierung auf dem Wohnungsmarkt stellen die Gemeinnützigen ein unverzichtbares Element der Wohnungsversorgung dar. hg
Beschreibung
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Recht, Wirtschaft, Wohnung, Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Wohnungsversorgung, Wohnbevölkerung, Sozialstruktur, Sozialer Wohnungsbau
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 37(1984)Nr.6, S.271-272
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Recht, Wirtschaft, Wohnung, Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Wohnungsversorgung, Wohnbevölkerung, Sozialstruktur, Sozialer Wohnungsbau