Wohnungsmodernisierung durch den Mieter - wo liegen die rechtlichen Probleme?

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1982

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IRB: Z 928
SEBI: Zs 6037-4
BBR: Z 146

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Zusammenfassung

Seit Jahresbeginn 1982 können Mieter mit Einverständnis ihres Vermieters zur Wohnungsmodernisierung Bausparmittel einsetzen. Auf dem XVIII. Königsteiner Gespräch wurde über die Rechtsfolgen der Mietermodernisierung diskutiert. Dabei stellte sich heraus, dass die seit kurzem vorliegende Mustervereinbarung, die für Mieter und Vermieter bei beabsichtigter Modernisierung durch den Mieter eine Orientierungshilfe über Rechte und Pflichten abgeben soll, noch viele Fragen offenlässt. hb

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Informationsdienst und Mitteilungsblatt des Deutschen Volksheimstättenwerks, Bonn 36(1982) Nr.10, S.155-157

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