Verfassungsentwicklung. Stabilität und Dynamik im Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland.

Bryde, Brun-Otto
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1982

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SEBI: 82/1412

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Versteht man Verfassungswandel nicht im Sinne der Alltagssprache, sondern als Gegensatzbegriff zur Verfassungsänderung, so bedarf es eines Oberbegriffs. Dafür bietet sich der alle Formen der Weiterbildung von Verfassungsrecht deckende Begriff der "Verfassungsentwicklung" an. Die Arbeit geht ihr Thema aus drei Perspektiven an. Die für die Verfassungsentwicklung grundlegenden Strukturmerkmale des Grundgesetzes werden im Vergleich mit anderen, ausländischen Verfassungsordnungen herausgearbeitet. Im Anschluß daran wird der Versuch gemacht, Verfassungsentwicklung als politischen Prozeß zu beschreiben. Der größte Teil der Studie aber ist der Erarbeitung der Normen gewidmet, die den Prozeß der Verfassungsentwicklung regeln, denn es ist die grundlegende Hypothese der Arbeit, daß die Problematik, die sich daraus ergibt, daß sich das als stabil vorgestellte Fundament der Rechts- und Staatsordnung als wandelbar erweist, in dem Maße einer Lösung nähergebracht wäre, in dem dieser Wandel sich seinerseits nach angebbaren und sinnvollen Regeln vollzieht. chb/difu

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Baden-Baden: Nomos (1982), 496 S., Tab.; Lit.(jur.Habil.; Hamburg 1981)

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