Der merkantile Minderwert in der Rechtspraxis.
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1985
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IRB: Z 1501
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Zusammenfassung
Der 21. Bausachverständigentag in Frankfurt/Main 1985 befasste sich schwerpunktmäßig mit dem Thema des merkantilen Minderwertes von Immobilienbewertungen, denn häufig wird dem Sachverständigen durch Beweisbeschluss auferlegt, er möge den merkantilen Minderwert einer baulichen Anlage feststellen. Es kann sich hierbei nur um eine technisch-wirtschaftliche Wertminderung mit folgenden 3 Möglichkeiten handeln: Minderung des Gebrauchswertes, Minderung der Nutzungsdauer und Minderung des Gestaltungswertes. Darstellung der Grundzüge der bisherigen Rechtspraxis (Erläuterung der einschlägigen Begriffe und rechtliche Bedeutung von merkantilen Minderwerten) und Zusammenstellung ergangener Gerichtentscheidungen des BGH zum Thema: u.a. Maßtoleranzen-Fall, Mauermörtel-Fall, Betondecken-Fall, Treppenhaus-Fall, Gründungsfehler-Fall und Fälle zu folgenden Themen: Freier Ausblick auf eine Giebelwand, Vermessungsfehler, Schwachbrandsteine, Pfuschmauerwerk, Unfallbaum, Schwammhaus.
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Der Sachverständige, 12(1985), Nr.11, S.280-285, Abb., Tab., Lit.