Über die Erforderlichkeit einer gesamträumlichen und verbindlichen Bodennutzungsplanung. Analyse des "Rechts der zulässigen Bodennutzung" sowie erste Überlegungen zu Gesetzesreformen unter besonderer Berücksichtigung des Schweizer Raumplanungsrechts.

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Berlin

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ZLB: R 649/66

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RE

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Abstract

Die Untersuchung geht der Frage nach, ob die Erforderlichkeit einer gesamträumlichen und gleichzeitig verbindlichen Bodennutzungsplanung besteht. Aus dem Baugesetzbuch (BauGB) lässt sich keine diesbezügliche Verpflichtung ableiten. Das Bebauungsplanrecht zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung nach §§ 1 ff. BauGB bestimmt zusammen mit den sogenannten Planersatznormen nach §§ 34 und 35 BauGB Regelungen hinsichtlich der Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile das "Recht der zulässigen Bodennutzung". Große Teile der Gemeindegebiete können dabei bodennutzungsrechtlich unbeplant bleiben. Zumindest ein gewisser Reformbedarf des "Rechts der zulässigen Bodennutzung" kann somit unterstellt werden. Zur Überprüfung der Fragestellung werden Expositionen des geltenden "Rechts der zulässigen Bodennutzung" vorgenommen und darauf aufbauend Analysen und Bewertungen. Im Rahmen der Überlegungen zu Reformen bietet sich eine vergleichende Auseinandersetzung mit einem europäischen Raumplanungssystem an, welches den Erlass von gesamträumlichen und verbindlichen Bodennutzungsrechten verankert hat. Das ist im Schweizer Raumplanungsrecht der Fall. Aufbauend auf der Schweizer Rechtssystematik werden acht Vorschläge unterbreitet. Die Reformvorschläge beziehen sich auf Ergänzungen des Grundgesetzes, auf die Einführung eines neuen Planungsrechtssystems sowie auf eine stärkere Verknüpfung von Rechtsgebieten mit Querschnittsbezügen zum verbindlichen Bodennutzungsrecht.

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XVIII, 258

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