Das Teilraumgutachten - ein neues Instrument der bayerischen Landesentwicklungspolitik.
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1988
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SEBI: Zs 237-4
BBR: Z 700
IRB: Z 1003
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IRB: Z 1003
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Zusammenfassung
Nach Abschluß der ersten Generation der Regionalpläne wird der Wunsch vor allem auf seiten der kommunalen Mandatsträger nach feinkörnigeren Entwicklungszielen für Teilräume mit spezifischen Problemen oder Aufgabenstellungen zunehmend deutlicher artikuliert. Grundlage für die Erarbeitung differenzierter teilräumlicher Entwicklungs- und Ordnungsvorstellungen bildet das in Bayern neue und informell gehandhabte Instrument des Teilraumgutachtens, auch "Inselgutachten" genannt. Unter Beteiligung der jeweils berührten Kommunen und Fachplanungsträger sowie des Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen werden unter Federführung eines neutralen Gutachters Leitlinien die zu bewältigenden Aufgaben abgesteckt und abgestimmte gutachterliche Empfehlungen für die Lösung der jeweiligen räumlichen Probleme erarbeitet. Die Ergebnisse dieser Gutachten sollen in erster Linie Grundlage für die Fortschreibung von Regionalplänen bilden. Daneben sind sie im Raumordnungsverfahren als sog. "sonstige ermittelte Tatsachen" in die Abwägung einzustellen. Ferner werden sie vielfach aufgrund ihrer Überzeugungskraft freiwillig auf kommunaler
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Raumforschung und Raumordnung, Köln 46(1988), H.4, S.166-171, Lit.