Fehlsubventionierung ist zu verhindern. Modell der Wohnungsbaufinanzierung.

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IRB: Z 903
SEBI: Zs 439-4
BBR: Z 267

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Zusammenfassung

1973 wurde eine Entwicklungsverordnung nach dem Städtebauförderungsgesetz für Norderstedt erlassen. Danach sollte sich die städtebauliche Entwicklung auf drei Bereiche konzentrieren und die Bodenspekulation verhindert werden. Auf den Wohnungsbedarf und das Wohnungsbauprogramm wird eingegangen. Anschließend wird das Norderstedter Modell zur Verhinderung von Fehlsubventionen dargestellt und erläutert. Der Autor ist der Meinung, dass das Modell als Grundlage für eine bundeseinheitliche Regelung dienen könne. IRPUD

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Wohnen/Wohnung, Finanzierung, Wohnbedarf, Wohnungsbaufinanzierung, Fehlsubventionierung, Fehlbelegung, Wohnungsmarkt, Wohnungsbaupolitik, Wohnungsbauprogramm, Förderungsmaßnahme

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Demokratische Gemeinde, Bad Godesberg 33(1981)Nr.5, S.381-383, Tab.

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Wohnen/Wohnung, Finanzierung, Wohnbedarf, Wohnungsbaufinanzierung, Fehlsubventionierung, Fehlbelegung, Wohnungsmarkt, Wohnungsbaupolitik, Wohnungsbauprogramm, Förderungsmaßnahme

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