Die allgemeine rechtsstaatliche Entschädigungspflicht.

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SEBI: BH 192

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Die Arbeit bezieht sich auf die allgemeine rechtsstaatliche Entschädigungspflicht nach schweizerischem Recht. Während nach deutschem Recht auch schuldlos rechtswidrige Eingriffe durch den Staat entschädigt werden, sieht das schweizerische öffentliche Entschädigungsrecht in diesen Fällen keinen Vermögensausgleich vor. Nach dortiger Rechtslage gehören die Persönlichkeitsrechte auf Leben und die körperliche Integrität beispielsweise nicht zu den Schutzobjekten der Eigentumsgarantie. Um diese Lücken schließen zu können, prüft der Autor, ob sich im Rechtsstaat materieller Prägung nicht unmittelbar aus der Rechtsstaatsidee, soweit diese in der schweizerischen Staatsverfassung positivrechtlich verankert ist, eine Entschädigungsnorm gewinnen läßt, auf welche in krassen Fällen zurückgegriffen werden könnte, wenn die besonderen Rechtsinstitute des geltenden öffentlichen Entschädigungsrechts versagen. kp/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Entschädigung, Entschädigungspflicht, Rechtsstaat, Gleichheitssatz, Lastenausgleich, Öffentliches Recht, Entschädigungsanspruch, Theorie, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Recht, Verwaltung

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Zürich: Polygraphischer Verlag (1967), XXIX, 240 S., Lit.(jur.Diss.; St.Gallen 1967)

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Entschädigung, Entschädigungspflicht, Rechtsstaat, Gleichheitssatz, Lastenausgleich, Öffentliches Recht, Entschädigungsanspruch, Theorie, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Recht, Verwaltung

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Veröffentlichungen der Hochschule St. Gallen für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Rechts- und verwaltungswissenschaftliche Reihe; 5