Die Wiederaufarbeitung im Ausland und das deutsche Atomrecht.

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Nomos

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: 91/4829

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Zusammenfassung

Ausgangspunkt ist die 1989 von den deutschen Energieversorgungsunternehmen getroffene Entscheidung, das Projekt einer Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf aufzugeben. Damit entschieden sich die Betreiber atomtechnischer Anlagen für ein völlig neues Entsorgungskonzept. Während seitdem die Wiederaufarbeitung in einer inländischen Anlage die Regel sein sollte und im Ausland nur teilweise, vorübergehend und aushilfsweise wiederaufgearbeitet wurde, soll nun doch die Wiederaufarbeitung ausschließlich im Ausland stattfinden. Die Politik paßte ihre Sprachregelung der neuen Situation schnell an. Die Deutsche Einheit kam jedoch zu schnell, um sie auch in den Rechtstexten nachzuvollziehen. Die Frage, welche Anforderungen das deutsche Atomrecht an die Wiederaufarbeitung im Ausland stellt, führt neben den Detailfragen zu der grundsätzlichen Frage des Verhältnisses von Technik, Wirtschaft, Politik und Recht. st/difu

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186 S.

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