Zur Entwicklung eines sozialistischen Städtebaurechts.

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IRB: Z 1109

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Der Autor äussert Kritik an der derzeitigen Situation des Städtebaurechts in der DDR: Zersplitterung der Rechtsnormen, wesentliche Vorschriften sind überholt, uneinheitliche Handhabung wegen unvollständiger Durchführungsvorschriften, zu geringe Berücksichtigung von Modernisierung gegenüber Neubau. Er schlägt eine interdisziplinäre Bearbeitung der aus mehreren Rechtszweigen entstammenden Normenmaterie vor. Städtebaurecht ist zwar kein eigener Rechtszweig, hat aber eine ausgeprägte spezifische Problematik. Notwendig ist eine Gesetzgebung, die vorausschauend auf zukünftige Gegebenheiten eingeht. cs

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Recht, Planungsrecht, Städtebaurecht, Rechtsreform

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Wissenschaftliche Zeitschrift, TH Leipz. 7(1983)Nr.5, S.301-307, Lit.

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Recht, Planungsrecht, Städtebaurecht, Rechtsreform

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