Beratung und Unterstützung nach § 18 Abs. 1 und 4 sowie nach § 52a SGB VIII; zur Zulässigkeit einer Bevollmächtigung des Jugendamts zwecks Unterstützung mit Außenwirkung; Alternativen zu diesem Vorgehen; Haftungsprobleme. § 18 Abs. 2, Abs. 4, § 52a SGB VIII, § 174 BGB. DIJuF-Rechtsgutachten 23.7.2015 - J 6.430 AN
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2015
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Heidelberg
Sprache
ISSN
1867-6723
ZDB-ID
Standort
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Im Rahmen einer Weiterbildung wurde über Fälle berichtet, in denen Sachbearbeiter/innen aufgrund der Überschreitung ihres Kompetenzbereichs bei der Bearbeitung von Beratungs- und Unterstützungsfällen für die dadurch verursachten finanziellen Schäden privat haften mussten. Diese Gerichtsentscheidungen wurden wohl bislang nicht veröffentlicht, daher sind dein Jugendamt nähere Details nicht bekannt.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Das Jugendamt
Ausgabe
Nr. 9
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 433-436