Zur Reform des Armenrechts.

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SEBI: 80/2186

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Abstract

Gesellschaftliche Veränderungen machten es notwendig, das bestehende Armenrecht durch eine verbesserte Form der Prozeßkostenhilfe zu ersetzen. Mit Hilfe einer regional bezogenen Umfrage, beschränkt auf das Gebiet Bayern mit seinen 72 Amtsgerichten und 21 Landgerichten, wurden Fragebögen an Praktiker versandt und Stichprobenverfahren bei verschiedenen Gerichten durchgeführt. Damit wurden die Notwendigkeit der Reform des Armenrechts, die Voraussetzungen der Armenrechtsgewährung im Hinblick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Gesuchstellers und die Vorprüfung des Hauptverfahrens durch den Richter auf der Grundlage von erhobenen Daten und mit Hilfe von Tabellen untersucht, um aus den gewonnenen Ergebnissen Konsequenzen für eine gesetzliche Neugestaltung ziehen zu können. kp/difu

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Armenrecht, Reform, Rechtstatsachenforschung, Befragung, Prozesskosten, Armut, Kommunalbehörde, Vorprüfung, Verwaltungsrecht, Sozialwesen, Methode, Sozialrecht

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Berlin: Duncker & Humblot (1980), 192 S., Abb; Tab.; Lit.(jur.Diss.; Univ.München 1980)

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Armenrecht, Reform, Rechtstatsachenforschung, Befragung, Prozesskosten, Armut, Kommunalbehörde, Vorprüfung, Verwaltungsrecht, Sozialwesen, Methode, Sozialrecht

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Schriftenreihe zur Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung; 46