Die "neue" Umweltpolitik der Europäischen Gemeinschaften - Möglichkeiten und Grenzen der Kompetenzausschöpfung.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

IRB: Z 1585

item.page.type

item.page.type-orlis

RE

relationships.isAuthorOf

Abstract

Speziell aus der Sicht der föderal strukturierten Bundesrepubik Deutschland ist zu bedenken, daß der stetige Kompetenzzuwachs für die Gemeinschaft auf Dauer auch zum Verlust von immer mehr Zuständigkeiten der Bundesländer führt. Dieser Verlust ist so lange durch GG Art. 24 Abs. 1 gedeckt, als die Länderzuständigkeiten durch die Rechtsetzung der Gemeinschaft nicht so stark ausgehöhlt werden, daß die durch GG Art. 79 Abs. 3 garantierte Gliederung der Bundesrepublik in Bund und Länder in Frage gestellt ist. Nun ist die Schwelle des verfassungsrechtlich Erträglichen durch die neuen umweltschutzrelevanten Kompetenzzuweisungen an die EG zwar sicher noch nicht überschritten worden. Auch unterhalb dieser Schwelle sollten die EG-Organe aber bei der Ausschöpfung ihrer Kompetenzen gewisse Rücksichten auf diese bundesstaatlichen Spezifika nehmen, um die Akzeptanz ihres Handelns nicht zu gefährden. Daß sie hierzu zu einem gewissen Grade auch rechtlich verpflichtet sind, folgt wohl gleichfalls aus Art. 130 r Abs. 4 in Verbindung mit dem Loyalitätsgebot des Art. 5

Description

Keywords

Umweltschutz, Umweltpolitik, EG, Länderrecht, Umweltrecht, EG-Recht, EG, Grundgesetz, Umweltpflege, Allgemein

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Umwelt- und Planungsrecht 9(1989), Nr.10, S.361-364, Lit.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Umweltschutz, Umweltpolitik, EG, Länderrecht, Umweltrecht, EG-Recht, EG, Grundgesetz, Umweltpflege, Allgemein

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries