Die Planung der Anlagen des ruhenden Verkehrs.

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Für eine umgehende und einheitliche zentrale Regelung für die Planung der Anlagen des ruhenden Verkehrs in der DDR wurde eine ,,Richtlinie'' erarbeitet, die einheitliche und verbindliche Vorschriften für die Ermittlung des Stellplatzbedarfs, die Deckung des Stellplatzbedarfs, die städtebauliche Einordnung der Anlagen des ruhenden Verkehrs und die Aufgaben und Verantwortung der örtlichen Räte, der Auftraggeber und der Eigentümer enthält. Die Richtwerte für den Flächenbedarf gehen davon aus, daß eine Motorisierung von 3,5 E/Pkw erst im Jahr 2010 erreicht wird. Der Ausbau der Anlagen kann nach erfolgter Flächensicherstellung daher schrittweise vorgenommen werden. Für Neubaugebiete gilt eine Relation von einem Stellplatz je Wohnungseinheit. Damit ergibt sich bei Einwohnerdichten von 240-270 E/ha und 5- bis 7geschossiger Bebauung ein Flächenanteil für den ruhenden Verkehr von 20 Prozent. Für die Planung sind folgende Prinzipien zu beachten Verringerung der Stellplätze für Langzeitparker in den Stadtzentren; in neuen Wohngebieten 20Prozent der Stellplätze in mehrgeschossigen Anlagen und 70Prozent der Stellplätze am Rand der Wohngebiete; Anlage der Stellplätze in ausreichendem Abstand von den Wohngebieten in der Nähe von Gemeinschaftseinrichtungen und Arbeitsstätten.

Beschreibung

Schlagwörter

Planung, Verkehr, Richtlinie, Parken, Wohngebiet, Ruhender Verkehr

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In: Straße, Berlin/Ost 16 (1976), 1, S. 5-10, Abb.; Lit.

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Planung, Verkehr, Richtlinie, Parken, Wohngebiet, Ruhender Verkehr

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