Denkmalschutz und Eigentumsschutz. Die Pflicht zur Erhaltung von Baudenkmälern im Lichte der grundgesetzlichen Eigentumsgewährleistung.

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SEBI: 92/2862

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Abstract

Denkmalschutz ist in erster Linie Schutz des Denkmals vor dem Eigentümer.Dieser soll daran gehindert werden, sein Eigentum auf eine Weise zu nutzen, die dem öffentlichen Interesse widerspricht.Die Untersuchung der Landesdenkmalschutzgesetze bildet die Voraussetzung für die Feststellung der Zulässigkeitsgrenzen für Eigentumsbeschränkungen an Baudenkmälern.Das Ergebnis der Gesetzauslegung wird dann der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs zum verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz entgegengestellt.Der letzte Teil der Arbeit widmet sich der in der Praxis bedeutenden Frage, auf welche Weise Denkmalschutz- und Eigentümerinteressen im Gesetzesvollzug zu harmonisieren sind.Zumutbar ist die Erhaltung des Baudenkmals durch den Eigentümer dann, wenn es im Rahmen einer mit den Interessen des Eigentümers zu vereinbarenden Nutzung renditefähig bleibt. lil/difu

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Baudenkmal, Denkmalschutzgesetz, Eigentum, Eigentumsschutz, Eigentumsbeschränkung, Enteignung, Entschädigung, Rechtsprechung, Zivilrecht, Belastungsgrenze, Bebauung, Verfassungsrecht, Recht, Denkmalschutz

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Berlin: Dunckler und Humblot (1992), 184 S., Lit.(jur.Diss.; Bielefeld 1991)

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Baudenkmal, Denkmalschutzgesetz, Eigentum, Eigentumsschutz, Eigentumsbeschränkung, Enteignung, Entschädigung, Rechtsprechung, Zivilrecht, Belastungsgrenze, Bebauung, Verfassungsrecht, Recht, Denkmalschutz

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Schriften zum öffentlichen Recht; 614