Die Senate der Hansestädte Hamburg und Bremen. Eine verfassungsrechtliche Untersuchung zum parlamentarischen Regierungssystem in den Hansestädten.

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SEBI: 90/696

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Das parlamentarische System in den Hansestädten unterscheidet sich in vielfältiger Weise von dem der Flächenländer. Der kollegial organisierte Senat der Hansestädte hebt sich in Stellung und Funktionen von den Regierungen der Flächenländer ab. Diese verfassungsrechtlichen Besonderheiten will die Arbeit aufzeigen. Daneben werden die zwischen Hamburg und Bremen bestehenden Unterschiede dargelegt. Vor dem Hintergrund anhaltender Vrfassungsreformdiskussionen in den Hansestädten will die Arbeit insbesondere auch Ursachen und Systemzusammenhänge der besonderen verfassungsrechtlichen Gestaltungen aufweisen. Diese Erörterungen werden durch Hinweise auf die Verfassungswirklichkeit ergänzt. Dadurch wird die Bedeutung der rechtlichen Regelungen für die Staatspraxis in den Hansestädten veranschaulicht. kmr/difu

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Stadtstaat, Senat, Bürgerschaft, Parlament, Regierung, Ausschuss, Opposition, Landesverfassung, Amtszeit, Senator, Verwaltung, Gesetzgebung, Recht, Verfassungsrecht

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Frankfurt/Main: Lang (1989), XXVII, 277 S., Lit.(jur.Diss.; Hamburg 1989)

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Stadtstaat, Senat, Bürgerschaft, Parlament, Regierung, Ausschuss, Opposition, Landesverfassung, Amtszeit, Senator, Verwaltung, Gesetzgebung, Recht, Verfassungsrecht

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 825