Die EG-Richtlinie über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen und ihre Umsetzung in Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten.

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Bonn

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ZLB: 2000/1484-4

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Abstract

Die Richtlinie ist Teil von Richtlinien zum Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher und war bis zum 31.12.1994 von den Mitgliedstaaten umzusetzen. Betroffen ist ein Kernbereich des Privatrechts. Da in den meisten Mitgliedstaaten bereits Vorschriften über missbräuchliche Klauseln bestehen, sind die Mitgliedstaaten mit der grundsätzlichen Frage zum Anpassungsbedarf nationalen Rechts an EG-Richtlinien konfrontiert. Fraglich ist aber, ob Richtlinienvorgaben ihren Niederschlag im Grundgesetz finden müssen, oder ob sie im Wege richtlinienkonformer Auslegung durchgeführt werden können. Die Arbeit analysiert schwerpunktmäßig die Richtlinie im Vergleich zur Rechtslage nach dem AGB-Gesetz 1976. Bis auf Luxemburg und Spanien haben alle Mitgliedstaaten bis Ende 1996 ihre Umsetzung der Richtlinie notifiziert. Schließlich wird ein Überblick über die unterschiedlichen Ansätze und konkrete Umsetzung der Bestimmung in den anderen Mitgliedstaaten gegeben. kirs/difu

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XXIV, 104 S.

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