Ein Jahr bayerisches Denkmalschutzgesetz. Sein Inhalt entspricht zweifellos Erfordernissen der gegebenen Ausgangssituation. Der Vollzug des Gesetzes kann indes zu recht fragwürdigen Ergebnissen führen.

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SEBI: Zs 439-4
BBR: Z 267
IRB: Z 903

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Zusammenfassung

Dargestellt wird Inhalt und Vollzug des Gesetzes, wobei insbesondere auf die Gefahr hingewiesen wird, ,,Denkmalpflege im städtebaulichen Raum ausschließlich als eine historisierende, konservierende und damit isolierende Aufgabe zu sehen''.

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Schlagwörter

Denkmalschutz, Denkmalschutzgesetz, Denkmalpflege, Architektur, Bauwesen

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Demokratische Gemeinde, Bad Godesberg (1974) S. 1356-1358

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Denkmalschutz, Denkmalschutzgesetz, Denkmalpflege, Architektur, Bauwesen

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