VwGO § 42 Abs. 2; WEG §§ 15, 43. BVerwG, Urteil v. 14.10.88 - Az. 4 C 1.86 - OVG Münster.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Für eine öffentlich-rechtliche Nachbarklage eines Sondereigentümers, mit der dieser sich gegen die Art der Nutzung der im Sondereigentum eines anderen Miteigentümers derselben Eigentümergemeinschaft stehenden Wohnung wendet, fehlt regelmäßig die Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO. Innerhalb der Gemeinschaft der Miteigentümer ein und desselben Grundstücks bestehen öffentlich-rechtliche Nachbarschutzansprüche nicht. Gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG entscheidet das zuständige Amtsgericht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit über die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ergebenden Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander. (rh)

Beschreibung

Schlagwörter

Wohnungseigentumsgesetz, Nutzung, Nachbarschutz, Rechtsprechung, Wohnungseigentum, Sondereigentum, Geschäftsraum, BVerwG-Urteil, Recht, Wohnung

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 12(1989), Nr.1, S.41-42, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Wohnungseigentumsgesetz, Nutzung, Nachbarschutz, Rechtsprechung, Wohnungseigentum, Sondereigentum, Geschäftsraum, BVerwG-Urteil, Recht, Wohnung

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries