Verfassungsgeschichte.12., überarb. Aufl.

Beck
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München

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ZLB: R 580/31k

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RE

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Abstract

Die Verfassungsgeschichte befasst sich nicht nur mit den historischen Strukturen des Staatswesens, sondern ist auch häufig genug Schlüssel zum Verständnis des geltenden Verfassungsrechts, das auf den Erfahrungen bisheriger Staatsformen aufbaut. Der Grundriss konzentriert sich auf die Vermittlung der verfassungsgeschichtlichen Zusammenhänge, die für das Verständnis des in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden, den Grundrechten und der Demokratie verpflichteten Staatswesens unerlässlich sind. Die Darstellung beginnt daher mit der Entstehung des modernen Verfassungsrechts in den USA und in Frankreich, zeichnet seinen Einfluss auf die deutschen Staaten nach und behandelt auch den nationalsozialistischen Staat, der als großer Rückschlag der Verfassungsentwicklung dennoch die durch das Grundgesetz begründete Verfassungsordnung mitbestimmt hat.

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XXVI, 417 S.

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Grundrisse des Rechts