Lärmschutzmaßnahmen im Bebauungsplan; § 1 Abs. 7, 9 Abs. 1 BBauG. OVG Lüneburg, Urteil vom 24.5.1984 - 6 C 37/83.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: Zs 2115-4
BBR: Z 489
IRB: Z 1059
BBR: Z 489
IRB: Z 1059
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Der Kläger wendet sich gegen den Bebauungsplan für eine unmittelbar neben seiner Hofstelle vorbeiführende Umgehungsstraße. Nach einem Gutachten ist eine Lärmbelastung von 67,8/56,6 dB(A) zu erwarten. Das Gericht erklärt den Bebauungsplan wegen Verstoßes gegen die §§ 9 Abs. 1 und 1 Abs. 7 BBauG für nichtig. Die ausschließliche Darstellung einer Verkehrsfläche im Plan ist nicht ausreichend, da die Planung durch bebautes Gebiet Lärmschutzprobleme aufwirft. Es gilt der "Grundsatz der Problembewältigung", dass der Bebauungsplan die durch ihn aufgeworfenen Probleme abschließend löst. Die aus dem Lärmgutachten sich ergebenden notwendigen Maßnahmen sind nicht in den Bebauungsplan übernommen worden, nicht einmal in die Begründung. (cs)
Description
Keywords
Normenkontrollverfahren, Umgehungsstraße, Stadtplanung, Lärmschutzmaßnahme, Verkehrslärm, Rechtsprechung, Abwägung, OVG-Urteil, Recht, Bebauungsplanung
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Die Gemeinde, Kiel; 37(1985), Nr.3, S.86-87
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Normenkontrollverfahren, Umgehungsstraße, Stadtplanung, Lärmschutzmaßnahme, Verkehrslärm, Rechtsprechung, Abwägung, OVG-Urteil, Recht, Bebauungsplanung