Landeskrankenhausplan Nordrhein-Westfalen.
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1971
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SEBI: 72/2850-4
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Zusammenfassung
Mit der Festlegung von Grundsätzen und Leitlinien für die stationäre Krankenversorgung zielt der Landeskrankenhausplan langfristig auf ein abgestuftes System einander ergänzender und leistungsfähiger Krankenhäuser zur optimalen Versorgung ab; er beschränkt sich jedoch weitgehend auf den Bereich der allgemeinen Krankenhäuser. Ausgangspunkt der Planung ist der historisch gewachsene Bestand der Krankenhäuser, wobei unterschieden wird zwischen drei durch den Einzugsbereich und die Größe festgelegten Versorgungsstufen sowie Universitätskliniken, Lehrkrankenhäusern und Diagnosikzentren. Die Bettenmeßziffer soll im Laufe des Planungszeitraums von 8,3 auf 7,8 Betten je tausend Einwohner gesenkt werden; die angestrebte durchschnittliche Nutzung beträgt damit 85 Prozent. Während mit einer leicht steigenden Krankenhaushäufigkeit gerechnet wird, soll die durchschnittliche Verweildauer um einen Tag gesenkt werden.
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Düsseldorf: (1971), Kt.; Abb.; Tab.