Denkmalschutz in Baden im 19. und 20. Jahrhundert.

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SEBI: 86/3356

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Abstract

Die Arbeit stellt zunächst die Geschichte des Denkmalschutzes in den vergangenen zweihundert Jahren am Beispiel Badens dar, um sie mit der aktuellen Entwicklung heutigen Denkmalschutzrechts zu vergleichen. Der Denkmalschutz als Oberbegriff umfaßt dabei die Denkmalpflege als praktische Erhaltungstätigkeit und deren rechtlichen Ordnungsrahmen, das Denkmalschutzrecht, das insbesondere in Form von Gesetzen die Grundlage für den belastenden, zwingenden Denkmalschutz schafft. Da der rechtliche Ordnungsrahmen des Denkmalschutzes Ergebnis eines Interessenausgleiches ist, muß zwischen positiven und negativ-beschränkenden Bestimmungsfaktoren unterschieden werden. Als gemeinsame Wurzel von Denkmalschutzrecht und Denkmalpflege ist in diesem Zusammenhang das Interesse am Denkmal zu nennen; es ist der positive Bestimmungsfaktor des Denkmalschutzrechts. Gegenüber dem Denkmalschutzinteresse stellt das Eigentumsrecht bis zur Gegenwart einen dem Denkmalschutz zuwiderlaufenden, insofern negativen Faktor dar. In Baden nehmen zusätzlich die Kirchen auf Entwicklung und Gestaltung des Denkmalschutzrechts großen Einfluß. kp/difu

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Denkmalpflege, Denkmalschutzgesetz, Denkmal, Kirche, Rechtsprechung, Eigentum, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Rechtsgeschichte, Recht, Denkmalschutz

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Freiburg: (1985), XXIX, 196 S., Abb.; Lit.(jur.Diss.; Freiburg 1985)

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Denkmalpflege, Denkmalschutzgesetz, Denkmal, Kirche, Rechtsprechung, Eigentum, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Rechtsgeschichte, Recht, Denkmalschutz

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