Umweltverträglichkeitsprüfung von Recycling-Baustoffen.
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DE
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0934-683X
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IRB: Z 1647
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Abstract
Baureststoffe und Bauabfälle unterliegen nach dem noch gültigen Abfallgesetz und dem zukünftig zu erwartenden Kreislauf-Wirtschaftsgesetz einem Verwertungs- und Vermeidungsgebot. Die Verwertung setzt voraus, daß die aus Baureststoffen durch Aufbereitungsvorgänge erzeugten Recycling-Baustoffe sowohl in technischen Belangen als auch im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit den Anforderungen entsprechen. Während es für die Prüfung der technischen Parameter zumindest für Teilbereiche (z. B. für den Straßenbau) schon einheitliche Vorschriften gibt, sind die Anforderungen an die Umweltverträglichkeit länderspezifisch geregelt. Die daraus resultierende Unterschiedlichkeit der Prüfverfahren und der geforderten Grenzwerte führt bei den Recyclingfirmen und den Anwendern zu großen Unsicherheiten bei der Bewertung und z.T. zu einem hohen Prüfaufwand. Durch die Befragung von Recycling-Firmen, Landesämtern für Umwelt und potentiellen Anwendern im Straßenbau wurde der gegenwärtige Stand praktizierter Prüfverfahren und Grenzwerte der Um-weltverträglichkeit recherchiert und ausgewertet.
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Baustoff-Recycling + Deponietechnik
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Jahrb.95
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S.25-32 (7 S.)