Altlasten im Konkurs.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 97/1690
DST: S 710/505

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DI
S

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Abstract

Die Untersuchung befaßt sich mit der Frage, wer bei der Altlastensanierung im Konkurs die Kosten trägt und unter welchen Voraussetzungen der Konkursverwalter für die Sanierung von Altlasten in der Konkursmasse verantwortlich ist. Es folgt die Problematik der Durchsetzung der öffentlich-rechtlichen Beseitigungs- und Kostentragungspflicht von der Behörde. Dabei geht es um die Einordnung öffentlich-rechtlicher Handlungspflichten in das System des Konkursrechts, wobei auch die Änderungen durch die neue Insolvenzordnung berücksichtigt werden. Im wesentlichen läßt sich feststellen, daß der Konkursverwalter in voller Höhe mit Mitteln der Masse für die Sanierung verantwortlich ist, jedenfalls solange sich umweltgefährdende Gegenstände in der Masse befinden. Durch Besitzaufgabe kann er sich seiner Haftung entledigen. Der Autor stellt fest, daß die hohen Kosten im Verhältnis zur geringen Leistungsfähigkeit des Sanierungspflichtigen ein ungelöstes Problem des Konkursrechts darstellen. kirs/difu

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XVII, 249 S.

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Schriften zum internationalen und zum öffentlichen Recht; 13