Die Preislimitierung bei den Vorkaufsrechten der Gemeinde. Zur Auslegung des neuen § 28 a BBauG.
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1977
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SEBI: Zs 359-4
IRB: Z 889
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Zusammenfassung
Seit 1.1.1977 gelten für die Vorkaufsrechte der Gemeinde nach dem Bundesbaugesetz neue Regelungen, die Verf. eingehend erläutert. Die Vorschriften regeln den von der Gemeinde zu zahlenden Betrag, den im Streitfall die Baulandgerichte ermitteln, das Rücktrittsrecht des Verkäufers sowie die Preisherabsetzung auf Enteignungsentschädigung. Diese Regelungen gelten nur, wenn sich die Gemeinde ausdrücklich dafür entscheidet; sie ist nicht zur Anwendung der neuen Vorschriften verpflichtet.
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Neue juristische Wochenschrift, München 30 (1977), 10, S. 413-418, Lit.