Die Eigenständigkeit der Gemeinde.
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SEBI: Zs 987-4
IRB: Z 935
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Zusammenfassung
Die Gemeinden stellen die erste Stufe der öffentlichen Verwaltung dar. Trotz ihrer verfassungsrechtlichen Zuordnung zu den Ländern sind sie in eine immer stärkere Abhängigkeit vom Bund geraten. 3/4 aller Bundesgesetze berühren sie unmittelbar. Dabei werden sie immer mehr in deren Ausführung eingespannt, ohne vom Bund oder den Ländern einen angemessenen Verwaltungskostenersatz zu erhalten. Der dadurch entstehende Spannungszustand ist gefährlich. Zu bekämpfen ist die Theorie, daß die gemeindliche Selbstverwaltung ein Teil der ,,unmittelbaren Staatsverwaltung'' sei. Das Recht der Selbstverwaltung ist ein Naturrecht.
Beschreibung
Schlagwörter
Bundesgesetzesvollzug, Gemeinde, Selbstverwaltungsgarantie, Verfassungsrecht, Kommunalverfassung, Gemeinderecht, Recht, Verwaltung
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Bayerische Verwaltungsblätter, München (1960) S. 201-206
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Bundesgesetzesvollzug, Gemeinde, Selbstverwaltungsgarantie, Verfassungsrecht, Kommunalverfassung, Gemeinderecht, Recht, Verwaltung