Der Folgenbeseitigungsanspruch.
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SEBI: Ser 490-71
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DI
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Abstract
Den öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruch erwähnt der Gesetzgeber in r 113 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung. Ein solcher Anspruch entsteht etwa beim Vollzug rechtswidriger oder nichtiger Verwaltungsakte. Da seine Geltendmachung in der Regel die Aufhebung des Verwaltungsakts voraussetzt, wird die erforderliche Leistungsklage häufig mit einer Anfechtungsklage verbunden. Die Untersuchung knüpft an ein Werk Bachofs an und entwickelt zunächst das Wesen des Folgenbeseitigungsanspruchs unter Berücksichtigung der Lehren Bettermanns und Schleehs. Nach Darstellung der prozessualen Durchsetzbarkeit wird der Anspruch in Einzelfragen als Reaktionsinstrument für Statusverletzungen beschrieben. Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch und der Rückenteignungsanspruch setzen keine Statusverletzung voraus, was ihre Eigenständigkeit gegenüber dem Folgenbeseitigungsanspruch verdeutlicht. ks/difu
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Folgenbeseitigungsanspruch, Wiedergutmachung, Erstattungsanspruch, Rückenteignung, Verwaltungsakt, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte
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Berlin: Duncker & Humblot (1968), 106 S., Lit.(jur.Diss.; Tübingen o.J.)
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Folgenbeseitigungsanspruch, Wiedergutmachung, Erstattungsanspruch, Rückenteignung, Verwaltungsakt, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte
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Schriften zum öffentlichen Recht; 71