Die verfassungsrechtliche Bedeutung des Volkswillens für die Legitimation der Staatsgewalt. Ein Beitrag zur Auslegung des Art. 20 Abs. 2 GG.
Kohlhammer
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Datum
2010
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Herausgeber
Kohlhammer
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
0029-859X
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 388
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Da alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, bedarf ihre parlamentarisch-demokratische Legitimation der ständigen Rechtfertigung durch die politische 'Willensbildung des Volkes. Diese schon unter der Weimarer Reichsverfassung vertretene Rechtsansicht gilt auch für die Legitimation der Staatsgewalt nach dem Grundgesetz, wie sich durch eine Auslegung des Art. 20 Abs. 2 GG (und Art. 79 Abs. 2 GG) zeigen lässt. Allerdings beeinflusst (systembedingt) die daraus folgende verfassungsrechtliche Bedeutung des Volkswillens die parlamentarische Entscheidungsfindung in der heutigen Parteienstaatsdemokratie kaum. Deshalb ist der Bundespräsident zur öffentlichen Artikulation des Volkswillens und zu seinem Schutz verfassungsrechtlich verpflichtet.
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Schlagwörter
Zeitschrift
die Öffentliche Verwaltung
Ausgabe
Nr. 23
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 949-960