Annäherung an den Rechtsbegriff UVP und Analyse seiner neuesten Verwirklichung.
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1989
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IRB: Z 1725
SEBI: Zs 4845-4
BBR: Z 584
SEBI: Zs 4845-4
BBR: Z 584
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Zusammenfassung
Die Problematik der UVP (=Umweltverträglichkeitsprüfung) beginnt mit der Frage, was sich hinter diesem Begriff verbirgt: Weder gibt es in Deutschland eine normative Definition, noch herrscht in der wissenschaftlichen Diskussion Einigkeit über Inhalt und Benutzung dieses Wortes. Deshalb muss es die Aufgabe sein, eine Einigung zu erzielen, an deren Ende ein Axiom der UVP steht. Auf dieser Grundlage lässt sich die UVP dann auch von anderen Instrumentarien des Umweltschutzes abgrenzen. (-y-)
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UVP-Report, Dortmund 3(1989), Nr.3, S.16-20, Abb.;Lit.