Umsetzung von Fahrradstraßen in Berlin. Leitfaden.

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Mit dem Berliner Mobilitätsgesetz vom 05. Juli 2018 (MobG BE) wurde eine neue Grundlage für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur geschaffen. § 44 MobG BE konkretisiert dabei das Thema „Ausgestaltung von Fahrradstraßen“. Intention dieses Leitfadens ist es, den Bezirksämtern von Berlin (Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden) eine Hilfestellung bei der Ausgestaltung von Fahrradstraßen zu geben, um ein einheitliches und hohes Niveau in diesem Bereich zu erreichen und eine möglichst schnelle Umsetzung zu ermöglichen. Der Leitfaden soll zudem als Begründungshilfe dienen, wie bestimmte Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – beispielsweise vorherrschende Verkehrsart – zu verstehen bzw. auszulegen sind.

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