Vorschrift für das Entwerfen von Bahnanlagen. Allgemeine Entwurfsgrundlagen (VEB 1). Gültig vom 1. Januar 1984 an. Vorausgabe (DS 800/1).

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Als Teil des bautechnischen Regelwerks der Deutschen Bundesbahn legen die Allgemeinen Entwurfsgrundlagen der Vorschrift für das Entwerfen von Bahnanlagen, den Bauplan von Gleisanlagen, die für Geschwindigkeiten bis zu 200 km/h neu- oder ausgebaut werden sollen, vor. Darin enthalten sind Regeln für die Linienführung der Gleise, für die Konstruktion von Weichen und Kreuzungen und für die Querschnittsgestaltung der Anlagen. Darüber hinaus wird die Gestaltung von Bahnhofsanlagen u. a. im Zusammenhang mit Gleisanlagen stehende Bauwerke reglementiert. Eine Anlage enthält Regelzeichnungen; verschiedene Anhänge enthalten den Kanon der Planzeichen, signaltechnische Planungshinweise und die Richtlinien für bauliche Lärmschutzmaßnahmen an Eisenbahnstrecken. goj/difu

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Bahnanlage, Entwurfsgrundlage, Vorschrift, Gleisanlage, Bahnhof, Verkehr, Eisenbahn

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München: (1984), getr.Pag., Abb.; Tab.; Reg.

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Bahnanlage, Entwurfsgrundlage, Vorschrift, Gleisanlage, Bahnhof, Verkehr, Eisenbahn

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