Prozeduraler Umweltschutz. Zur Leistungsfähigkeit eines rechtlichen Regelungsinstruments.

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Baden-Baden

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ZLB: 96/2065

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DI
S

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Abstract

Ausgangspunkt der Untersuchung ist die Überzeugung, daß Normen, deren rechtspolitischer Sinn im Umweltschutz liegt, nicht einfach Zielsetzungen für behördliche Entscheidungsträger formulieren, die die Entscheidungen determinieren, sondern Entscheidungsinhalte dadurch gestalten, daß sie Entscheidungsprozesse prozedural regulieren. Die Besonderheit von Umweltschutznormen, so die Verfasserin, liegt darin, daß der Gesetzgeber bei dieser Materie mit Wissensproblemen und Bewertungsunsicherheiten konfrontiert ist. Diese werden an die ausführenden Organe weitergegeben, um sie in komplexen Verfahren der Entscheidungsfindung zu lösen. Es werden vier Typen "prozeduraler Arrangements" (S. 14) diskutiert: die Umweltverträglichkeitsprüfung; das Beteiligungsverfahren, wie es etwa in immissionsschutz- und atomrechtlichen Genehmigungsverfahren vorgesehen ist; Verhandlungssysteme wie Gremien und Kommissionen zur Politikberatung; die Institution des Betriebsbeauftragten für Umweltschutz, die z. B. für umweltgefährdende Anlagen verlangt wird. gar/difu

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236 S.

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Forum Umweltrecht; 16