Sicher über die Straße. Haftungsfragen bei § 25 III StVO.

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München

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0934-1307

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ZLB

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Abstract

Anhand der Rechtsprechungsübersicht und der Statistik vom Statistischen Bundesamt wird ein Überblick über die Sorgfaltsplichten eines zu Fuß Gehenden nach § 25 III Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie die häufigsten Sorgfaltsverstöße von Kraftfahrzeugführern gegeben. Es werden die Pflichten der beiden Verkehrsteilnehmer gegenüber gestellt und Rechtsprechungsbeispiele für Haftungsabwägungen angeführt. Der Beitrag veranschaulicht, wann ein grober Sorgfaltsverstoß von zu Fuß Gehenden oder auch von Kraftfahrzeugführern vorliegen kann. Sofern das bejaht wird, kann die Betriebsgefahr von Kraftfahrzeugführern vollständig zurücktreten. Bei Kindern besteht eine Besonderheit aufgrund ihrer Einsichtsfähigkeit. Angelehnt an die Altersgrenze von § 828 III BGB, wo die Einsichtsfähigkeit vermutet wird, kann ein Mitverschuldensanteil auch bei Kindern berücksichtigt werden

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Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht

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Nr. 3

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S. 127-131

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