Bauordnungsrecht und Baupreise. Öffentliche Hand "mitschuldig" an der unerfreulichen Entwicklung von Baupreisen (Unterschiedlichkeit landesrechtlicher Bestimmungen hemmt die Rationalisierung).

Walper, Karl Heinz
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1973

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SEBI: Zs 439-4
BBR: Z 267
IRB: Z 903

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Obwohl die öffentliche Hand den Auftrag für 60 Prozent aller Bauvorhaben gibt, wird eine Rationalisierung in der Bauwirtschaft, die eine Senkung der Baupreise bewirken würde, durch unterschiedliche Landesbauordnungen verhindert.

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Demokratische Gemeinde, Bonn (1973) S. 759-761

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