Zusammenwirken von Behörden beim Erlaß eines Verwaltungsaktes unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsnatur der Mitwirkungsakte.

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SEBI: CN 473

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Zusammenfassung

Die zunehmende Spezialisierung und Komplizierung von Sachverhalten im modernen Staat hat Rechtsnormen entstehen lassen, die die Mitwirkung zweier oder mehrerer Behörden beim Erlaß eines Verwaltungsaktes nötig machen.Die dabei auftretenden Schwierigkeiten gelten der Rechtsnatur des Mitwirkungsaktes und seiner Wirkungen.Bei dem Verhältnis der zusammenwirkenden Behörden untereinander geht es darum, ob die den Verwaltungsakt formell erlassende Behörde an die Stellungnahme der mitwirkenden Behörde gebunden ist.Diese Frage wird an Beispielen ( 9 Bundesfernstraßengesetz, Bundesbaugesetz) dargestellt und grundsätzlich bejaht.Weiter werden Kriterien zur Beurteilung der Rechtsnatur von Mitwirkungsakten aufgestellt, d.h. ob es sich um einen Verwaltungsakt oder verwaltungsinternen Akt handelt.Daraus leitet sich für die Arbeit die Frage ab, wie ein Bürger verwaltungsgerichtlich gegen Mitwirkungsakte vorgehen kann. kp/difu

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Verwaltungsakt, Mitwirkungsakt, Verwaltungsbehörde, Zusammenarbeit, Bindungswirkung, Bundesbaugesetz, Verwaltungsakt, Weisung, Ausschuss, Rechtsschutz, Fehlerhaftigkeit, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Baurecht

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München:(1966), XXXIX, 126 S., Lit.(jur.Diss.; Univ.München 1965)

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Verwaltungsakt, Mitwirkungsakt, Verwaltungsbehörde, Zusammenarbeit, Bindungswirkung, Bundesbaugesetz, Verwaltungsakt, Weisung, Ausschuss, Rechtsschutz, Fehlerhaftigkeit, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Baurecht

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