Das Fürstentum Krautheim. Eine Staatsgründung um Jagst und Tauber 1802 bis 1806/1839.

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SEBI: 79/1737

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Der Verfasser will einen Beitrrag zur regionalen Differenzierung der Landesgeschichte leisten.Seine konkrete Darstellungsweise der Herausbildung einer staatlichen Neuschöpfung, deren Landesherr in großgrundherrschaftlicher Form ungehindert regierte, ermöglicht einen Einblick in den politischen Strukturwandel von der Grundherrschaft zum konstitutionellen Staat.Dem Fürstentum Krautheim, das an der Nahtstelle der sich verzahnenden fränkischen, kurrheinischen und bayerischen Kreise lag, war eine kurze Lebensdauer beschieden.Nach der 1806 erfolgten Eingliederung des Fürstentums in die Rheinbundstaaten Baden und Württemberg wurden die Rechte des Fürstentums von dem übernehmenden Souverän ausgeübt.Die nach dem Wiener Kongreß vorübergehende Besserung des Rechtsstatus der Standesherren kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß die von ihnen gewünschte Restitution historisch überholt war.Grundlage der historischen Arbeit bilden umfangreiche Quellenstudien. sg/difu

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Grundherrschaft, Fürstentum, Konstitution, Staatsgründung, Landesgeschichte, Verfassungsgeschichte

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Würzburg: (1967), 358 S., Kt.; Lit.; Reg.

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Grundherrschaft, Fürstentum, Konstitution, Staatsgründung, Landesgeschichte, Verfassungsgeschichte

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